Ungewollt schwanger zu sein kann eine belastende Situation für die betroffenen Personen sein. Leider sind die gesellschaftlichen Unterstützungs- und Informationssysteme noch nicht gut ausgeprägt. Wir denken, dass alle Menschen ein Recht auf den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche haben sollten.

Diese Website ist ein Versuch, die wichtigsten Informationen zu bündeln. Es werden dabei keine Details erklärt. Stattdessen haben wir schon bestehende Websites mit Informationen verlinkt. 

Anmerkung:
Auch wenn auf den verlinkten Websites fast immer von Frauen die Rede ist, sind wir uns darüber bewusst, dass nicht nur Frauen schwanger werden können. 

Wir freuen uns, über Feedback und werden versuchen, die Seite stets zu aktualisieren und die Gestaltung eventuell zu verbessern.

 

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Leitfaden

Um direkt zu den Antworten zu den unten aufgelisteten Fragen zu kommen, klicke auf die Links unter den Fragen.

Wo kann ich mich beraten lassen?
 → Beratungsstellen  

Wer führt Schwangerschaftsabbrüche in meiner Stadt durch?
 → Listen von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen  

Welche Methoden gibt es?
 → Methoden  

Nach dem Schwangerschaftsabbruch
 → Nachsorge  

Was ist die rechtliche Lage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland?
 → Rechtliche Lage  

Was sind sichere Schwangerschaftszeichen?

Wenn du befürchtest ungewollt schwanger zu sein, ist ein erster wichtiger Schritt zu überprüfen, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Es gibt frühe Anzeichen, die Hinweise dafür  sein können. Diese sind jedoch kein sicherer Beweis. Eine Auflistung von Schwangerschaftszeichen findest hier: 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/bin-ich-schwanger/

 

Ein selbst durchgeführter Schwangerschaftstest kann in Drogerien oder Apotheken gekauft werden und bringt mehr Gewissheit als die oben beschriebenen Schwangerschaftszeichen. Mit Hilfe dieses Tests wird das Hormon ßHCG nachgewiesen. ßHCG wird im Fall einer Schwangerschaft in großen Mengen gebildet. Es lässt sich ab etwa 14 Tagen nach der Befruchtung zuverlässig im Urin nachweisen. 

Die zuverlässigste Methode eine Schwangerschaft festzustellen, ist der Ultraschall durch eine*einen Frauenärzt*in. Im Ultraschall lässt sich eine Schwangerschaft jedoch erst ab der 6. Woche darstellen. Davor ist der Schwangerschaftstest mit Urinstreifen die Methode der Wahl. Bei Unsicherheit kann ein Test auch bei einer Frauenärzt*in durchgeführt werden.

Auch auf dieser österreichischen Seite der Initiative zur Information über reproduktive Gesundheit ist die Feststellung einer Schwangerschaft genauer erklärt:
http://abtreibung.at/fur-ungewollt-schwangere/bin-ich-schwanger/

Beratungsstellen 

In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Bei dem Termin wird ein Beratungsschein ausgefüllt. Dieser Schein und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 72 Stunden zwischen Beratung und Eingriff sind Vorrausetzung für einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung. Es gibt verschiedene Beratungsstellen, von denen manche jedoch auch keinen Beratungsschein ausstellen.

In Dresden gibt es eine Beratungsstelle von pro familia und die Webseite ist sehr informativ. Auch eine Online-Beratung ist möglich.  https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/sachsen/dresden

Hier sind zwei Beratungsstellen der Stadt aufgelistet. Außerdem darunter ein paar freie Träger, die teilweise keinen Beratungsschein ausstellen:
https://www.dresden.de/media/pdf/gesundheit/GF/SWB_Flyer_Beratungsstellen_barrierefrei.pdf

Hier ein Link zu einem freien Träger (AWO), der den Beratungsschein ausstellt. 
https://www.awo-sachsen.de/de/beratung/Schwangerschaftsberatung.html

Listen von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen

Auf den Websites vieler Frauenärzt*innen ist nicht ersichtlich, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Es gibt aber eine Seite der Bundeszentrale für gesundheitiche Aufklärung, über die Beratungsstellen gefunden werden können:
https://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden/

Eine offizielle Liste der Bundesärztekammer, in der nach Ort/PLZ gesucht werden kann, findest du hier
https://liste.bundesaerztekammer.de/suche 

Auch auf dieser österreichischen Seite der Initiative zur Information über Reproduktive Gesundheit sind Kliniken und Ärzt*innen gelistet, die den Eingriff vornehmen
http://abtreibung-adressen.eu/clinic-browser/#search-by-country&country=2 

Muss ich den Eingriff selbst bezahlen?

Grundsätzlich kann ein Schwangerschaftsabbruch in 3 unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden:

    1. Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung (Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich) 

    2. Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation (Abbruch über die 22. Schwangerschaftswoche hinaus möglich) 

    3. Schwangerschaftsabbruch bei kriminologischer Indikation (Abbruch über die 22. Schwangerschaftswoche hinaus möglich)

Von der Krankenkasse übernommen werden die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer oder kriminologischer Indikation. 

Wird der Abbruch nach Beratungsregelung (Beratungsschein und mindestens 72 Stunden Abstand) durchgeführt, werden die Kosten erst mal nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei einem Einkommen unter der Einkommensgrenze von 1258€ (Stand Juli 2020) werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet. Dazu muss ein Antrag bei den Krankenkassen noch vor dem Eingriff gestellt werden. Rückwirkend werden keine Kosten übernommen. Nähere Informationen dazu, in welchen Fällen die Kosten erstattet werden, findest du hier und bei den Beratungsstellen:
https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/die-kosten-eines-schwangerschaftsabbruchs/

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-nach—218-strafgesetzbuch/81020

Methoden

Es gibt verschiedene Methoden wie ein Abbruch durchgeführt werden kann. Auf der Seite von profamilia gibt es eine genaue und gut verständliche Erklärung der instrumentellen und medikamentösen Methode.
https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch.html 

Nach dem Schwangerschaftsabbruch

Fragen zur medizinischen Nachsorge zum Beispiel bei Blutungen oder Schmerzen sowie Empfehlungen zum alltäglichen Verhalten (Tampons, Schwimmen, Sex) und bei Bedarf psychischer Betreuung nach dem Eingriff sind hier erklärt:  https://www.gynmed.at/schwangerschafts-abbruch/beachten/nachher

Rechtliche Lage

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland straffrei. Die genauen Gesetzestexte findest du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html

Informationen zu der rechtlichen Grundlage von medizinischer und kriminologischer Indikation sowie Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung findest du hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-nach—218-strafgesetzbuch/81020

Eine ausführliche Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur rechtlichen Lage findest du hier:
https://www.bmfsfj.de/blob/95282/ed384270cbdec0132e2ccfb335561982/schwangerschaftsberatung—218-data.pdf